Bethel Wissen

 

 

No. 06 _ GESETZLICHE VERÄNDERUNGEN (2018)

 

» Liebe Leserin, lieber Leser,

in der vergangenen Legislaturperiode hat der Gesetzgeber zahlreiche Gesetze u. a. zur Stärkung und Weiterentwicklung von Teilhabe, Pflege, Palliativpflege und psychiatrischer Krankenhausversorgung beschlossen. Aber wer stärkt hier wen? Wer bleibt mit den neuen Regelungen auf der Strecke? Und was bedeuten die neuen Gesetze für unsere professionelle diakonische Arbeit? Diesen komplexen Fragen haben sich unsere Autorinnen und Autoren gewidmet, bei denen ich mich herzlich für ihr Engagement bedanke.

» Es bringt die Zeit ein anderes Gesetz. «
  
Friedrich von Schiller (Zitat aus Wilhelm Tell)

Die neuen Regelungen verbessern die Position der KlientInnen und PatientInnen erheblich, stellen sie doch die Person, ihren Anspruch auf umfassende Teilhabe und ihre Wahlmöglichkeiten in den Mittelpunkt mit der Kernfrage, wie und wo will ich unterstützt werden: zu Hause oder in einer Einrichtung (Krankenhaus, Heim, Hospiz) oder bezogen auf den Arbeitsplatz: auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder auf einem geschützten Arbeitsplatz? Zweifelsohne greifen die neuen gesetzlichen Regelungen die fachlichen Erkenntnisse und die demografische Entwicklung positiv auf.

Folgt aber die Ökonomie diesen Herausforderungen? Das ist noch nicht deutlich erkennbar, da die Formulierung der neuen Rahmenbedingungen und Standards vor allem zukünftigen Ausgestaltungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern überlassen wird.

Keine Klientin, keine Patientin und kein Mitarbeitender darf uns in diesen Umgestaltungsprozessen verloren gehen. Unsere Aufgabe wird es sein, Fachlichkeit, Personalentwicklung und Ökonomie derart zu vereinen, dass trotz aller Budgetherrschaft am Ende tatsächlich der Wille der KlientInnen und PatientInnen zum Leitgedanken in der Ausgestaltung der Unterstützungsleistung wird.

Ihr Prof. Dr. Ingmar Steinhart

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Inhalt dieser Ausgabe:

 

Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth
Bethelweg 8
33617 Bielefeld

Telefon: 0521 144-4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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