Bethel Wissen

 

 

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Die Fachthemenreihe der Stiftungen Sarepta | Nazareth

Die Stiftungen Sarepta und Nazareth fördern im Verbund der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel u.a. die Wohlfahrtspflege und das öffentliche Gesundheitswesen durch Bildung, Wissenschaft und Forschung. Hierzu gehört seit 2015 auch die Themenreihe Bethel>wissen.

Das Heft wird von den Stiftungen Sarepta und Nazareth herausgegeben, um einen Beitrag zum Wissenstransfer, zu inhaltlicher Entwicklung und zur diakonischen Identität des Unternehmens und darüber hinaus zu leisten.

Das Heft zeichnet sich durch die Vielfalt an Perspektiven aus. In jedem Heft kommen Bethel interne oder externe Autorinnen und Autoren mit verschiedenen fachlichen Qualifikationen zu Wort, die zu den jeweiligen Themenschwerpunkten auf dem Hintergrund ihrer beruflichen Praxis Stellung nehmen und Erfahrungen berichten.

So bietet jedes einzelne Heft einen differenzierten und vielfältigen Einblick zu einem gemeinsamen Thema und Anliegen.

Zum Jahresende 2024 haben wir es angekündigt - wir setzen die Fachthemenreihe in neuer Weise fort. An Stelle der gewohnten Printausgabe präsentiert sich bethel>wissen ab sofort monatlich mit einem neuen digitalen Beitrag. Am Ende des Jahres bündeln wir diese Beiträge in einer Gesamtausgabe.

Im Jahr 2025 lädt Sie bethel>wissen dazu ein, dass Thema Hoffnung in all seinen Facetten zu entdecken und reflektieren. Viel Freude bei der Lektüre der bisher veröffentlichen Beiträge!

Pastorin Andrea Wagner-Pingérra

01_Hoffnung - Biblisch

hier

Pfarrer Rüdiger Schuch

02_Demokratie und Hoffnung - Die Diakonie als Mittlerin

hier

Interview mit Betheljahr-Teilnehmenden

03_Hoffnung international

hier

Hier kommen Sie zu allen Ausgaben bethel>wissen

Zu den Ausgaben

Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth
Bethelweg 8
33617 Bielefeld

Telefon: 0521 144-4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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